fashioncheque – Allgemeine Geschäftsbedingungen Karteninhaber Schweiz

1. Anwendungsbereich

1)     Die fashioncheque (Schweiz) AG bietet in Kooperation mit der fashioncheque holding B.V branchenweit Mode- und Geschenkgutscheine in Form von Geschenkkarten („fashioncheques“) mit einem frei wählbaren Betrag zwischen 20.00 CHF und 250.00 CHF zum Verkauf an. Technischer Dienstleister ist die fashioncheque holding B.V. Die fashioncheques werden bei verschiedenen angeschlossenen „Verkaufsstellen“, sowie im Online-Shop von fashioncheque (http://www.fashioncheque.com) verkauft und in verschiedenen angeschlossenen „Akzeptanzstellen“, insbesondere in Filialen von Modeketten, akzeptiert.

2)     Die fashioncheque holding B.V. mit Sitz und Geschäftsstelle in Kruisweg 801-C, 2132 NG Hoofddorp Niederlande (kurz: „FCH“)  ist technischer Dienstleister der FCCH und für die FCCH unterstützend tätig.

3)     Die fashioncheque (Schweiz) AG (FCCH), Vorderi Böde 6, 5452 Oberrohrdorf ist der Kooperationspartner der FCH in der Schweiz.FCCH ist verantwortlich für die Herausgabe von fashioncheques , den Betrieb von fashioncheque in der Schweiz sowie die Kundenbetreuung im Auftrag der FCH. FCCH ist Mitglied der Selbstregulierungsorganisation (SRO) Polyreg in Zürich.

4)     Bei den von der FCCH angebotenen fashioncheques handelt es sich um elektronische Geschenkgutscheine. (E-Gutscheine) E-Gutscheine sind elektronisch gespeicherte, monetäre Werte in Form einer Forderung gegenüber einem E-Gutschein-Herausgeber (hier: der FCCH), der gegen Zahlung eines Geldbetrages ausgestellt wird, um damit Zahlungsvorgänge (z.B. den Erwerb von Waren und Dienstleistungen) bei den jeweiligen Akzeptanzstellen durchzuführen. E-Gutscheine werden  in den Systemen der FCH gespeichert und mit einer einmaligen Barcode-fashioncheque-ID mit dem jeweiligen fashioncheque verknüpft.

5)     Der Verkauf der fashioncheques erfolgt nur für den privaten Gebrauch.

6)     Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Online-Bestellungen von fashioncheques über den FCCH-Webshop sowie für den Erwerb des fashioncheques bei denangeschlossenen „Verkaufsstellen“. Von diesen AGB abweichende Regelungen erkennen wir nicht an, es sei denn, sie werden von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt. Diese AGB gelten auch dann, wenn wir die Lieferung in Kenntnis entgegenstehender oder hiervon abweichender Bedingungen an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

 

2. Begriffsbestimmungen

1)     Akzeptanzstellen: „Akzeptanzstellen“ im Sinn dieser Bestimmungen sind die bei FCH angeschlossenen, ggf. als Webshop auftretenden Einzelhandelsunternehmen, mit denen FCH und FCCH einen fashioncheque-Kooperationsvertrag geschlossen haben, in dessen Rahmen sie den fashioncheque als Zahlungsmittel akzeptieren. Eine Akzeptanzstelle kann auch zugleich eine Verkaufsstelle sein.

2)     Guthaben: „Guthaben“ im Sinn dieser Vorschrift sind E-Gutscheine, die  von der FCCH ausgegeben werden. Dieser Geldwert ist an einen fashioncheque (bzw. den einmaligen Code eines fashioncheque) gekoppelt und in der zentralen Rechnungsbuchführung der FCH gespeichert. Mit dem Guthaben kann der Inhaber während der Laufzeit zulasten des in der zentralen Rechnungsbuchführung gespeicherten Saldos Produkte und Dienstleistungen bei den angeschlossenen Akzeptanzstellen erwerben.

3)     Inhaber: Inhaber“ im Sinn dieser Bestimmungen ist jede natürliche oder juristische Person, die einen fashioncheque erworben hat und die Person, der ein fashioncheque gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen übertragen wurde.

4)     Käufer: Jede natürliche oder juristische Person, die ein Kaufangebot an die Verkaufsstelle richtet oder gerichtet hat, um selbst Inhaber eines fashioncheques zu werden.

5)     Produkte: Alle Produkte, die bei Akzeptanzstellen mit dem fashioncheque erworben werden können. Derzeit sind diese Produkte aus den Bereichen Fashion und Lifestyle.

6)     Saldo: Das aktuelle (Rest-)Guthaben eines fashioncheques, also eine Forderung des Karteninhabers gegen die FCCH als der E-Gutschein ausgebenden Unternehmung, im Gegenwert des noch nicht durch Einkäufe bei Akzeptanzstellenverbrauchten (Anfangs-)Guthabens.

7)     Verkaufsstellen: Unternehmen, die auf Basis vertraglicher Vereinbarungen fashioncheques in den Verkehr bringen.

8)     Zahlungsbeleg: Ein „Zahlungsbeleg“ im Sinn dieser Bestimmungen ist ein Originalkassenzettel einer Verkaufsstelle oder ein Originalzahlungsbeleg des FCCH-Webshops über den Erwerb eines fashioncheques.

 

3. Kauf eines fashioncheque

1)     Sie können den fashioncheque über das Internetangebot der FCCH über deren Online Shop (http://www.fashioncheque.com), oder bei einer der angeschlossenen Verkaufsstellen erwerben. Ein rechtmäßiger Erwerb ist ausschließlich auf diese Weise möglich; ein Erwerb über Dritte ist ausgeschlossen (Betrugsprävention).

2)     Jeder interessierte Kunde kann pro Erwerbsvorgang lediglich fashioncheques in Höhe von insgesamt maximal 1'500.00 CHF erwerben.

3)     Sämtliche fashioncheques werden erst nach Zahlungseingang freigeschaltet und damit werthaltig. Sie können in der Regel 24 Stunden, spätestens aber 48 Stunden nach Freischaltung eingelöst werden.

4)     Ergänzende Bedingungen für den Kauf eines fashioncheques bei Verkaufsstellen: 

Sie können die fashioncheques auch bei angeschlossenen Verkaufsstellen im Handel erwerben. Dort liegen diese AGB im Kassenbereich zur Kenntnisnahme und zur Mitnahme aus. Der Vertrag kommt durch ein von Ihnen gemachtes mündliches Angebot über die Höhe des zu erwerbenden fashioncheques zustande, welches von der Verkaufsstelle durch Ausgabe der Karte mit dem entsprechend aufgeladenen E-Gutschein-Betrag gegen Bezahlung angenommen wird. Ein Versand durch die angeschlossenen Verkaufsstellen erfolgt nicht.

5)     Ergänzende Bedingungen für den Kauf eines fashioncheques im FCCH-Online-Shop:

a)      Sie können gegebenenfalls über die Seite http://www.fashioncheque.com fashioncheques online erwerben. Hierzu müssen Sie sich zunächst mit Hilfe eines Formulars auf der fashioncheque-Webseite registrieren. Im Registrierungsprozess müssen Sie diesen AGB per Maus-Klick (opt-in) zustimmen, die einen rechtskräftigen Vertrag zwischen Ihnen und uns begründen. Das Akzeptieren dieser AGB ist zwingende Voraussetzung für Ihr fashioncheque–Konto und Ihre Nutzung des Systems. Wir werden Sie über unsere Zustimmung zu Ihrer Registrierung durch eine E-Mail-Benachrichtigung in Kenntnis setzen.

b)     Nach der erfolgreichen Registrierung können Sie anhand der Auswahl einer der Produktdarstellungen im Online-Shop ein Kaufangebot abgeben. Die Präsentation der fashioncheques im Online-Shop beinhaltet noch kein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages. Erst die Bestellung des Kunden durch Anklicken des Buttons „KAUFEN“ ist ein für den Kunden verbindliches Angebot. Die automatische Bestätigung des Eingangs der Bestellung erfolgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung durch eine E-Mail von uns. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden bei uns eingegangen ist und stellt noch keine Annahme des Angebots dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch uns zu Stande. Die Annahme werden wir nach unserer Wahl innerhalb von drei Tagen durch Erteilung einer entsprechenden Bestätigung erklären oder dadurch, dass wir dem Kunden die bestellten fashioncheques innerhalb einer angemessenen Frist zusenden. Die Bestätigung kann schriftlich, per Fax oder per E-Mail erfolgen.

c)      Bei der Online-Bestellung gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf unserer Homepage aufgeführten Preise. Sämtliche Preise sind Endpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zuzüglich anfallender Verpackungs- und Transportkosten (Versandkosten). Über die Versandkosten wird der Kunde im Bestellsystem und während des Bestellvorgangs informiert. Die Preise sind unmittelbar mit Vertragsschluss zur Zahlung fällig.

d)     Online erworbene fashioncheques werden nur an Lieferanschriften innerhalb der Schweiz und mit einer Lieferfrist von ca. 2-6 Tagen versandt.

 

4. Preise und Guthaben

1)     Die im Online Shop und im Aushang der Verkaufsstellen genannten aktuellen Preise der Geschenkverpackungen enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und den Betrag der aufladbaren Guthaben (derzeit: 20.00 CHF – 250.00 CHF frei wählbar). Der Guthabenbetrag entspricht dem Nennwert in Schweizer Franken und enthält keine gesetzliche Umsatzsteuer. Der Gesamtbetrag versteht sich bei Kauf im Online-Shop zzgl. Versandkosten laut aktueller Preisliste.

2)     Bei dem Kartenguthaben handelt es sich um einen E-Gutschein, der von der FCCH ausgegeben wird. Der Saldo bezeichnet eine Forderung des Kunden gegen die FCCH, die dem Saldo der im Tausch dafür den von FCCH erhaltenen Gelder entspricht.

3)     Ein einmal erworbener fashioncheque ist nicht wieder aufladbar.

 

5. Zahlungsbedingungen

1)     Der Kaufpreis wird beim Verkauf des fashioncheques durch eine Verkaufsstelle sofort, beim Online-Erwerb mit Zugang unserer Rechnung zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt bar oder durch von der Verkaufsstelle akzeptierte Zahlungsarten (Verkaufsstelle), per Kreditkarte (Online) oder per Vorkasse / Überweisung (Online).

2)     Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung. Der Rechnungsbetrag ist binnen 10 Tagen auf unser Konto zu überweisen.

3)     Kommen Sie in Zahlungsverzug, so ist der Kaufpreis während des Verzuges in Höhe von 5%-Punkte über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

4)     Das Guthaben des fashioncheques steht erst nach vollständiger Bezahlung durch den Käufer und erfolgter Aktivierung zur Einlösung zur Verfügung.

 

6. Eigentumsvorbehalt

1)     Der fashioncheque und ein eventuell mit erworbenes Kombi-Produkt bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus dem zugrunde liegenden Kaufvertrag Eigentum der FCH. Das Eigentum am fashioncheque selbst geht erst bei vollständiger Entladung des Guthabens auf den Inhaber über.

2)     Vor Übergang des Eigentums ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne Zustimmung der FCCH nicht gestattet.

 

7. Verwendung des fashioncheques

1)     Nach dem Kauf des fashioncheques obliegt es Ihnen als Inhaber des fashioncheques, den fashioncheque und den dazu gehörenden Aktivierungscode sorgfältig aufzubewahren und unter Beachtung dieser AGB zu benutzen.

2)     Sie können den fashioncheque bei jedem teilnehmenden Shop (Akzeptanzstelle) für die Zahlung von dort angebotenen Waren und Dienstleistungen verwenden. Der fashioncheque ist bei den Akzeptanzstellen nicht gegen Geld einlösbar.

 

3)     Der fashioncheque ist vom jeweiligen Inhaber schenkweise übertragbar und nicht an den Inhaber gebunden. FCH, FCCH und jede Akzeptanzstelle haben das Recht, den Besitzer eines fashioncheques als Saldoberechtigten anzusehen. FCH, FCCH und die Akzeptanzstellen sind nicht zur Prüfung verpflichtet, ob die betreffende Person den Besitz des fashioncheques rechtmässig erlangt hat.

4)     Zur Einlösung des fashioncheques in teilnehmenden Shops (Akzeptanzstellen) ist der Zahlungsbeleg nicht erforderlich. Wir weisen allerdings darauf hin, dass Sie für einen möglichen späteren Rücktausch des mit dem fashioncheque verknüpften E-Gutschein-Guthabens in Schweizer Franken (vgl. dazu Nr. 10 dieser AGB) zwingend den Original-Zahlungsbeleg benötigen. Bitte bewahren Sie den Zahlungsbeleg zum Nachweis des erworbenen Guthabens auf dem fashioncheque und seiner Aktivierung daher sorgfältig auf.

5)     Im Fall eines Verlustes kann kein Ersatz gewährt werden. Diese Regelung gilt nicht für Verluste beim Versand des fashioncheques zum Kunden bzw. an die vom Kunden genannte Adresse.

6)     Das durch den fashioncheque abrufbare E-Gutschein-Guthaben wird nicht verzinst.

7)     Eine Verwendung des fashioncheques ist nicht mehr möglich, nachdem (a) das Guthaben vollständig verbraucht ist oder ausgezahlt wurde oder (b) der Saldo des fashioncheques nicht mehr gemäss Nr. 10 dieser AGB ausgezahlt werden kann.

8)     Die Zahlung zulasten des in der zentralen Rechnungsbuchführung der FCH gespeicherten Guthabens erfolgt unwiderruflich, sofern und insoweit die FCH die Zahlung über eine Schnittstelle, wie zum Beispiel über ein Kassensystem oder ein Dialogzahlungsfenster auf der Website der Akzeptanzstelle bzw. der FCH, bestätigt hat und ein hinreichender Saldo verfügbar ist, damit die zwischen der Akzeptanzstelle und dem Inhaber vereinbarte Zahlung zulasten dieses Saldos erfolgen kann.

 

8. Unzulässige Nutzung, Möglichkeit der fashioncheque-Sperrung

1)     Es ist strengstens untersagt, fashioncheques als Zahlungsmittel für folgende Zwecke zu nutzen:

a)     Nutzung für gewerbliche Zwecke;

b)     Nutzung in betrügerischer Weise oder in einer Weise, die eine Straftat darstellt;

c)     Nutzung in einer Weise, die in Widerspruch zu geltendem Recht steht, oder gegen Lizenzen verstoßen oder in sonstiger Weise die Rechte Dritter verletzt;

d)     Weiterverkauf oder Versuch des Weiterverkaufs des Service, oder eines Teils des Service an Dritte, oder der Versuch den Service auf welche Weise auch immer kommerziell auszuwerten;

e)     Nutzung in einer Weise, die diesen AGB, oder einer an Sie gerichteten begründeten Anweisung der FCH widerspricht;

f)     Nutzung für unzulässige Manipulationen („Hackerangriffe“), Modifikationen, oder Beeinträchtigungen der Sicherheit bzw. Funktionalität des Service, oder dieser oder anderer Websites

g)     Nutzung für Lotterien, Wett- oder Glücksspieldienste, die nicht über alle notwendigen Lizenzen und Genehmigungen verfügen, um in den für Sie massgeblichen Rechtsordnungen Lotterien, Wett- oder Glücksspieldienste anbieten zu dürfen.

2)     FCH und FCCH behalten sich das Recht vor, angemessene Verfahrensweisen einzusetzen, um Verstöße gegen die AGB zu verhindern und nachzuweisen. FCH und FCCH haben das Recht, die Nutzung des fashioncheque-Kontos zu sperren oder zu beschränken oder den Verkauf eines fashioncheques zu verweigern, sobald:

a)     Sie schuldhaft den Dienst oder Ihr fashioncheque-Konto in einer Weise nutzen, die gegen die AGB verstößt, oder wenn Sie in einer anderen Weise gegen die AGB schuldhaft verstoßen;

b)     Wir durch eine Regulierungsbehörde, Verwaltungsbehörde oder andere öffentliche Stellen dazu angehalten werden. 

Wenn FCH oder FCCH ein fashioncheque-Konto sperren so wird dies dem Inhaber spätestens bei der nächsten Nutzung elektronisch mitgeteilt. Der Inhaber kann sich dann mit FCH und/oder FCCH in Verbindung setzen.

3)     Im Falle einer ungesetzlichen Nutzung des fashioncheque-Kontos durch den Inhaber kann die FCCH bei der Polizei oder anderen Behörden Anzeige erstatten.

 

9. Laufzeit

1)     Die Laufzeit des Vertrags zwischen Ihnen als Inhaber und FCCH und FCH beträgt zwei Jahre (ein Jahr plus automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr). Die Laufzeit beginnt mit dem Datum des Erwerbs und Aktivierung des fashioncheques und endet automatisch zwei Jahre nach diesem Datum.

2)     Der fashioncheque kann zur Einlösung bei den teilnehmenden Shops (Akzeptanzstellen) nur innerhalb dieser zweijährigen Vertragslaufzeit verwendet werden. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit kann das das Guthaben nicht mehr für den Kauf von Produkten und Dienstleistungen bei den Akzeptanzstellen verwenden. 

 

10. Auszahlung des Saldos, Entgelte für Rückzahlung und Verwaltung

1)     Der fashioncheque-Inhaber kann sich den aktuellen Saldo eines fashioncheques unter Vorlage des Zahlungsbeleges von der FCCH während der vereinbarten Vertragslaufzeit zum Nennwert durch Überweisung auf ein auf seinen Namen lautendes und innerhalb der Schweiz geführtes Referenzkonto auszahlen lassen. Das Rücktauschverlangen kann sich vor Beendigung des Vertrags auch auf einen Teil des E-Geldes beziehen. Eine (Teil-) Auszahlung in bar ist nicht möglich.

2)     Eine Überweisung des Saldos (=Restguthabens) durch die FCCH an den Inhaber erfolgt nur dann, wenn der Inhaber den fashioncheque sowie eine Kopie des Original-Zahlungsbeleges über den Kauf und die Aktivierung des fashioncheques per Einschreiben an die unter Ziff. 1 Abs. 4 genannte Anschrift der FCCHunter Angabe folgender Daten sendet:

a)     sein vollständiger Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift und Staatsangehörigkeit,

b)     seine Mobil- oder Festnetznummer,

c)     seine E-Mail-Adresse und

d)     seines Bankkontos, auf das das Restguthaben zu überweisen ist.

Bei unvollständigen Datenangaben wird die Eingabe nicht bearbeitet.

3)     Verlangt der Inhaber die Auszahlung des Restguthabens während der vereinbarten Vertragslaufzeit, erhebt die FCCH für die Auszahlung eine Bearbeitungsgebühr / Aufwandspauschale in Höhe von 12.00 CHF.

4)     Ist die vereinbarte Vertragslaufzeit abgelaufen, so kann der Inhaber den fashioncheque drei Jahre lang beginnend ab dem auf die vereinbarte Vertragslaufzeit nachfolgenden Tag – ausgezahlt bekommen. Im Übrigen gilt für die Auszahlung die Regelung der Ziff. 10 Abs. 1 und Abs. 2 entsprechend (Bearbeitungsgebühr: 12.00 CHF).

5)     Nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit erhebt FCCH für die Beibehaltung des Saldos eine Verwaltungsgebühr in Höhe von monatlich 0.90 CHF. Die FCCH zieht diese Verwaltungsgebühr monatlich vom verbleibenden Saldo ab. Diese Verwaltungsgebühr wird solange erhoben, bis das Guthaben aufgebraucht ist oder der Inhaber die Auszahlung des Restguthabens nach Massgabe des Absatz 4 (Bearbeitungsgebühr 12.00 CHF) beantragt hat.

6)     Beträgt der Saldo des fashioncheques, für den die Auszahlung des Guthabens verlangt wird, zum Zeitpunkt des Auszahlungsverlangens 12.00 CHF oder weniger, ist eine Auszahlung des Restguthabens nicht möglich. Beträgt das Restguthaben zu diesem Zeitpunkt 12.00 CHF oder mehr, so überweist FCCH den aktuellen Saldo des fashioncheques abzüglich der Bearbeitungsgebühr und der allfälligen Verwaltungsgebühr (siehe Absatz 4) auf das vom Inhaber genannte Bankkonto.

 

11. Verlust, Diebstahl, Missbrauch und Beschädigung

1)     Der fashioncheque ist nach dem Erwerb frei übertragbar. Bitte bewahren Sie den fashioncheque daher so sicher wie Bargeld auf. FCH und FCCH haften nicht für Schäden, die Sie infolge des Verlustes, des Diebstahls, der Fälschung oder eventuellen Missbrauchs eines fashioncheques erleiden. Bei Verlust, Diebstahl oder anderweitiger Entwendung des fashioncheques erfolgt keine Verrechnung oder Auszahlung des Guthabens bzw. des Saldos an den ursprünglichen Inhaber.

2)     Im Falle eines Missbrauchs des fashioncheques, insbesondere durch Fälschung der Kartennummer oder durch jedwede erfolgte oder versuchte Umgehung der (technischen) Sicherungsmaßnahmen hat FCH das Recht, den betreffenden fashioncheque unverzüglich für die Verwendung anhand der Kartennummer zu sperren und den Inhaber für einen etwaigen Schaden vollumfänglich in Regress zu nehmen.

3)     Im Falle einer Beschädigung des fashioncheques, die nicht auf (versuchtem) Missbrauch beruht, kann der aktuelle Saldo des fashioncheques von FCCHauf einen neuen Kartenträger übertragen werden. Um die Übertragung vorzunehmen, muss der Inhaber den beschädigten fashioncheque per Einschreiben in einem verschlossenen Briefumschlag an die in Ziff. 1 Abs. 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannte Adresse der FCCH versenden und die Übertragung schriftlich beantragen. Dieser Antrag muss (a) den vollständiger Namen und Anschrift des Inhabers, (b) die Mobil- oder Festnetznummer des Inhabers und (c) die E-Mail-Adresse des Inhabers enthalten. Zudem muss (d) der Original-Zahlungsbeleg in Kopie beigelegt werden. Bei unvollständigen Angaben wird die Eingabe nicht bearbeitet.

4)     Für die Bearbeitung fällt eine Aufwandspauschale von 12.00 CHF an. Liegt der Saldo des betroffenen fashioncheques unter 12.00 CHF, ist eine Übertragung auf einen neuen Kartenträger nicht möglich.

 

12. Veränderungen im Bereich Akzeptanzstellen

1)     FCH und FCCH können:

a)     die Zahl der Akzeptanzstellen erweitern oder beschränken sowie sonstige Änderungen an der Zusammensetzung der Gruppe der Akzeptanzstellen vornehmen,

b)     die Verwendung der fashioncheques für den Erwerb von Produkten bei allen oder bestimmten Akzeptanzstellen einschränken, und

c)     die Verwendung der fashioncheques für einzelne Produkte bei Akzeptanzstellen ausschließen.

2)     Eine Liste aktuell angeschlossener Akzeptanzstellen in der Schweiz ist unter www.fashioncheque.com einsehbar.

 

13. Haftung

1)     FCH und FCCH haften – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften sie nur

a)     für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b)     für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmässig vertraut und vertrauen darf); nur in diesen Fällen ist unsere Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit werden nicht beschränkt. Ist der Karteninhaber Verbraucher, so haben FCCH und/oder FCH nachzuweisen, dass ein Haftungsausschlussgrund vorliegt.

2)     Die sich aus Absatz 1 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit FCH und / oder FCCH einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Inhabers nach dem Produkthaftpflichtgesetz.

3)     FCH und / oder FCCH haften für leichte Fahrlässigkeit nur, sofern ein Organ, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfe eine vertragswesentliche Pflicht verletzt hat oder eine Garantie abgegeben wurde. Im Übrigen haften beide Parteien nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen und nur in dem Masse, in dem in zurechenbarer Weise im Verhältnis zu anderen Ursachen an der Entstehung des Schadens mitgewirkt wurde. In allen Fällen ist die Haftung auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.

4)     Die Einschränkungen der Abs. 2 und 3 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von FCH und / oder FCCH, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

5)     Leistungsstörungen im Abwicklungsverhältnis zwischen dem fashioncheque-Inhaber und der den fashioncheque annehmenden jeweiligen Akzeptanzstelle, insbesondere Nicht- oder Schlechterfüllung des Kauf- oder Dienstvertrages, Verzug oder Mängeln oder die Insolvenz der Akzeptanzstelle führen nicht zu Haftungs-, Gewährleistungs- oder andere Schadensersatzansprüchen des Kunden gegenüber FCCH und / oder FCH.

6)     FCH und FCCH haften nicht für Schäden aufgrund höherer Gewalt oder für technische Störungen, die in den Zuständigkeitsbereich Dritter fallen (z.B. Übertragungswege von Telekommunikationsunternehmen, Unterbrechung der Energieversorgung, Ausfall der Klimatisierung des Serverraumes oder Störungen bei Zugangsprovidern). FCCH und FCH haften nicht für Schäden, die der Inhaber dadurch erleidet, dass aufgrund externer Faktoren bzw. des Handelns oder Unterlassens Dritter vorübergehend nicht über den Saldo bzw. das Guthaben verfügt werden kann.

Unter höherer Gewalt sind zu verstehen:

a)     Internationale Konflikte;

b)     Gewaltsame oder bewaffnete Aktionen;

c)     Maßnahmen einer inländischen, ausländischen oder internationalen Behörde;

d)     Betriebsstörungen infolge von Brand, Einbruch, Sabotage oder Naturereignissen;

e)     Cyberangriffe;

f)     Internet- bzw. Stromstörungen;

g)     Boykottaktionen;

h)     Streiks oder andere Arbeitsunregelmäßigkeiten bei Dritten oder beim eigenen Personal.

7)     FCH und FCCH haften insbesondere nicht für Schäden,

a)     die durch die Verwendung des fashioncheques durch den Inhaber,

b)     durch die Nichtverwendung, die nicht rechtzeitige oder die nicht vollständige Verwendung des fashioncheques und des Guthabens sowie der sich daraus ergebenden Reduzierung des Saldos durch Aufwands pauschalen oder Verwaltungsgebühren;

c)     durch die berechtigte Ablehnung einer Akzeptanzstelle, den fashioncheque als Zahlungsmittel zu akzeptieren;

d)     durch die Nichteinhaltung der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder von Anweisungen, die FCH und / oder FCCH dem fashioncheque-Inhaber gesondert erteilt hat oder

e)     durch nicht autorisierte Verwendung, Verlust, Diebstahl und Missbrauch des fashioncheques entstanden sind.

 

14. Datenschutz

FCH und FCCH speichern lediglich die Daten des Inhabers, die für einen geregelten Geschäftsgang notwendig sind und verpflichten sich, hinsichtlich aller aus ihrer Geschäftsbeziehung entstammenden Daten, insbesondere der Kunden- und Adressdaten, die Vorschriften des Datenschutzgesetzes zu beachten. Persönliche Daten, welche FCH zur Durchführung der vereinbarten Dienstleistung an Sie sammelt und verarbeitet, werden in Übereinstimmung mit den Schweizer Gesetzen behandelt. Hinsichtlich weiterer Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die auf der Website http://www.fashioncheque.com über den Button „Datenschutz“ jederzeit in druckbarer Form abrufbar sind.

 

15. Übertragung von Rechten und Pflichten

1)     FCH und die FCCH haben jeweils das Recht, ihre vertraglichen Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis zum Inhaber einer anderen Gesellschaft durch Zession, Schuldübernahme, Vertragsübernahme oder sonstiger Weise zu übertragen, sofern diese Übertragung gesetzlich zulässig ist.

2)     Der Inhaber erteilt hiermit im Voraus die Zustimmung zu einer Schuldübernahme und gewährt im gegebenen Fall seine Mitwirkung an einer Vertragsübernahme im Sinne von Absatz 1 dieses Artikels.

 

16. Vertragssprache, anwendbares Recht und Gerichtsstand

1)     Vertragliche Abreden sowie die Kommunikation für die Dauer des Vertragsverhältnisses erfolgen in deutscher und in französischer Sprache. Die deutschsprachigen Versionen sämtlicher Dokumente sind massgebend.

2)     Der Vertrag unterliegt Schweizer Recht. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsübereinkommens wird ausdrücklich ausgeschlossen. Ergänzend gelangen die einschlägigen Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) zur Anwendung.

3)     Der Inhaber kann jederzeit die Übermittlung der vorliegenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ in Textform verlangen. Diese sind auch jederzeit über die Homepage http://www.fashioncheque.com einsehbar, dauerhaft abzuspeichern oder auszudrucken.

4)     Sofern es sich beim Inhaber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der FCCH und / oder der FCH am Sitz der jeweiligen Gesellschaft. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand der FCCH.

 

17. Adresse, Kontakt und Beschwerdemanagement

1)     Für das Beschwerdemanagement ist ausschließlich die FCCH (fashioncheque (Schweiz) AG) zuständig. Die E-Mail-Adresse lautet: schweiz@fashioncheque.com. Postanschrift siehe unten.

2)     Übrige Mitteilungen an FCH oder FCCH sind schriftlich an folgende Anschriften zu übermitteln:

 

FCH:                  fashioncheque holding B.V., Kruisweg 801-C, 2132 NG Hoofddorp, Niederlande.

FCCH:                fashioncheque (Schweiz) AG, Vorderi Böde 6, 5452 Oberrohrdorf, Schweiz

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