fashioncheque – Allgemeine Geschäftsbedingungen Karteninhaber Deutschland
Die folgenden Nutzungsbedingungen gelten für die fashioncheque-Gutscheinkarte („fashioncheque“).
Herausgeber des fashioncheque ist die fashioncheque holding B.V., Kruisweg 801-C, 2132 NG Hoofddorp / Niederlande. (Telefonnummer Deutschland 004930555790950). Beim Verkauf des fashioncheque handelt der Einzelhändler, bei dem ein fashioncheque gekauft wird im Namen des Herausgebers.
Der fashioncheque ist bis zum Ende des dritten vollen Kalenderjahres nach seinem Kauf für drei Jahre gültig. Anschließend verfällt das Guthaben.
Eine Auszahlung des Guthabens ist nicht möglich (auch nicht bei Restguthaben).
Der fashioncheque ist nicht personengebunden und somit übertragbar.
Eine Wiederaufladung des fashioncheque ist nicht möglich.
Der fashioncheque ist bei allen teilnehmenden Einzelhändlern in Deutschland gültig[1].
Der fashioncheque darf ausschließlich zum Erwerb folgender Produkte verwendet werden: Bekleidung inkl. Schuhe.
Der Herausgeber übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Unlesbarkeit oder unbefugte Nutzung des fashioncheque, soweit diese nicht von dem Herausgeber zu vertreten sind. Eine Sperrung des fashioncheque ist nicht möglich.
Der Mindestbetrag für die Aufladung des fashioncheque liegt bei 10 EUR, der Höchstbetrag liegt bei 150 EUR.
Eine Pflicht und Bereitschaft zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bestehen nicht.
In Deutschland gekaufte und aktivierte fashioncheques können auch in Belgien, Dänemark, Finnland, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Schweden und in der Schweiz eingelöst werden.
[1] Die teilnehmenden Einzelhändler können im so genannten Shopfinder auf www.fashioncheque.com eingesehen werden, weiterhin sind sie dort auch als Liste in einem PDF-Dokument einsehbar.